Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

§ 1 – Geltungsbereich

 

1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln mit den Feststellungen in der Einverständniserklärung das Vertragsverhältnis zwischen der Loch-Kaufmann Bott GbR (nachstehend Auftragnehmer genannt) Friedensallee 251, 22763 Hamburg, und ihren Vertragspartnern (nachstehend Kunde genannt). Die Vertragssprache ist Deutsch. Leistungen (auch geänderte oder zusätzliche Leistungen sowie Nachtragsleistungen) werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt.

 

2. Abweichende mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht. Die Wirksamkeit von nach Vertragsschluss individualvertraglich getroffenen mündlichen Abreden bleibt unberührt.

 

3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

 

4. Der Kunde hat vor Erstellung der Leistung eine Einverständniserklärung wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese enthält insbesondere Fragen zum Gesundheitszustand des Kunden, verweist u.a. auf Risiken und enthält eine Datenschutzerklärung.

 

§ 2 – Vertragsschluss und -gegenstand

 

1. Kostenvoranschlage stellen kein bindendes Angebot an den Kunden dar. Sie sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, stets freibleibend.

 

2. Der bindende Antrag erfolgt seitens des Kunden durch Auftragserteilung in schriftlicher, telefonischer, elektronischer oder sonstiger Form oder durch Zahlung der Kaution (s. Ziff. 4).

 

3. Auftragsannahmen erfolgen stets nur zu den bei der Terminvereinbarung besprochenen Vertragsinhalten. Änderungswünsche des Kunden stellen eine Vertragsänderung dar und berechtigen den Auftragnehmer zur Ablehnung eines Auftrages, dies auch ohne Angabe von Gründen.

 

4. Der Kunde leistet mit Vertragsschluss eine Kaution, deren Höhe in Abhängigkeit der Dauer der Tattoo- Sitzung gestaffelt ist:

 

  • Tattoo- Sitzungen bis zu 3 Stunden € 50,-,
  • Tattoo- Sitzungen bis zu 6 Stunden € 100,-,
  • Tattoo- Sitzungen ab 6 Stunden oder über mehrere Sitzungstage € 200,- pro Sitzungstag.

 

Die Kaution wird mit der Vergütung der Leistung des Auftragnehmers nach der Beendigung der Behandlung verrechnet. Einen Anspruch auf Erstattung hat der Kunde nur dann, wenn

 

a) eine telefonische oder schriftliche Terminabsage durch den Kunden spätestens 3 Wochen vor der Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder

 

b) eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder

 

c) der Auftragnehmer den Termin aufgrund von Gründen absagt, die der Kunde nicht zu vertreten hat.

 

Eine Rückerstattung der Kaution ist ausgeschlossen, sobald mit der Leistung begonnen und / oder eine individuelle Vorzeichnung für eine Tätowierung erstellt wurde. Erfolgt eine Terminabsage nach Ziffer 4, Buchstabe a. oder b. dieser AGB, erfolgt die Rückzahlung der Kaution in Form eines Gutscheins unter Abzug der Kosten für eine eventuell erstellte individuelle Vorzeichnung.

 

d) Terminverlegungen sind ansonsten nur vor dem Termin und mit Zustimmung des Auftragsnehmers möglich. Bei Absage des Termins aus anderen Gründen als in Ziff. 4 a, b genannten Gründen oder Nichterscheinen verfällt die Kaution.  Dies gilt im Besonderen auch für Termine, für die keine Kaution hinterlegt wurde. In diesem Fall steht der Auftragnehmerin jedenfalls ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe der in Ziff. 4 genannten Kaution zu. Die Auftragnehmerin behält sich vor, einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

5. Der Preis für die Leistung wird zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer individuell vereinbart. Dies gilt auch für Änderungswünsche während der Erstellung des Werkes.

 

6. Der Kunde hat kein Recht auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Soweit der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Eine Überlassung ist ausgeschlossen, soweit es sich bei der Leistung um eine Freihandarbeit handelt.

 

7. Soweit es sich bei der Leistung um eine Tätowierung und insoweit um ein sog. Cover-Up handelt, wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird.

 

8. Für Komplikationen bei der Wundheilung (z. B. Infektionen, Vernarbungen) infolge von Fehlern oder Nachlässigkeiten bei der nachfolgenden Pflege der Wunde (z.B. Tattoo) durch den Kunden ist die Haftung ausgeschlossen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, sich bei Komplikationen unverzüglich bei einem Arzt (Dermatologen) vorzustellen.

 

9. Sollte es nach einer Tätowierung zu Farbverlusten bei dieser kommen, so kommt eine Gewährleistung nur in Betracht, wenn die Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Wunde ist.

 

§ 3 – Aufrechnung / Zurückbehaltung

 

1. Der Kunde ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren. Beruht die Gegenforderung nicht auf demselben Vertragsverhältnis, so kann der Kunde lediglich aufrechnen, wenn die Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt sind, von dem Auftragnehmer anerkannt wurden oder unstreitig sind.

 

2. Die Abtretung von Forderungen ist unzulässig, soweit nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen ist.

 

§ 4 – Mängelgewährleistung

 

Soweit in diesen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag keine abweichende oder zusätzliche Regelung getroffen wird, gilt:

 

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche mit der Einschränkung, dass die Auftragnehmerin bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den nach Art des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden haften.

 

§ 5 – Haftung, Schadensersatz

 

1. Schadenersatzansprüche gegen den Antragsnehmer wegen der Verletzung einer außervertraglichen Pflicht (Haftung aus Delikt) oder wegen Verschuldens bei oder im Vorfeld des Vertragsschlusses (culpa in contrahendo) sowie aus sonstigen Rechtsgründen, insbesondere der Verletzung allgemeiner Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) oder sonstiger Vertragspflichten (§ 280 Abs. 1 BGB) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.

 

2. Eine Haftung oder Gewährleistung ist bei wahrheitswidrigen Angaben des Kunden in der Einverständniserklärung (s. § 1 Ziff. 4) ausgeschlossen.

 

§ 6 – Begrenzung des Haftungsausschlusses, Haftungsbegrenzung

 

Der unter den §§ 2, 5 und 6 normierte Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht für Schäden, welche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer allerdings nur für den nach Art des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

 

§ 7 – Verjährung

 

Es gelten die gesetzlichen Verjährungspflichten.

 

§ 8 – Sonstiges

 

1. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

 

2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesen Fällen, die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

 

 

 

 

 

 

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